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  • Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

    Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften übermittelt und empfangen werden.

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    Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

    Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion