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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

    Wie funktioniert der elektronische Rechtsverkehr der Justiz? Welche Eingaben können gemacht werden?

    Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden.

    Der Benutzerin/dem Benutzer des ERV stehen dafür grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:

    ERV im Wege der Übermittlungsstellen

    Teilnehmerinnen/Teilnehmer des ERV können bzw. müssen ihre Eingaben über eine Übermittlungsstelle elektronisch bei Gericht bzw. den Staatsanwaltschaften einbringen. Der Service der Übermittlung setzt eine Anmeldung bei einer Übermittlungsstelle voraus und steht grundsätzlich jedem zur Verfügung.

    Gewisse Institutionen müssen den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. An Kosten gegenüber der Übermittlungsstelle fallen eine Grundgebühr sowie Gebühren für jede getätigte Übermittlung an. Die Kommunikation zur Teilnehmerin/zum Teilnehmer erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg.

    Verpflichtende Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind:

    • Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie Verteidigerinnen/Verteidiger in Strafsachen
    • Notarinnen/Notare
    • Kredit- und Finanzinstitute
    • Inländische Versicherungsunternehmen
    • Sozialversicherungsträger
    • Pensionsinstitute, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, Pharmazeutische Gehaltskasse, Insolvenz-Entgelt-Fonds, IEF-Service GmbH
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Finanzprokuratur
    • Rechtsanwaltskammern

    Weiterführende Links

    Übermittlungsstellen – Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)

    ERV im Wege von JustizOnline

    JustizOnline (→ BMJ) ermöglicht es jeder Bürgerin/jedem Bürger, unter Verwendung der ID Austria elektronische Eingaben bei den Gerichten oder den Staatsanwaltschaften zu tätigen. Im Unterschied zur Übermittlung im Wege einer Übermittlungsstelle findet hier kein wechselseitiger elektronischer Verkehr statt. Diese Nutzungsmöglichkeit ist kostenfrei.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr

    Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz