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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

    Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

    1. Gewerbeanmeldung

    2. Finanzamt – Anzeige

    3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

    4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

    Achtung

    Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

    Online-Ratgeber und -Rechner

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft