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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)

    Allgemeine Informationen

    Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:

    • die betreuungsbedürftige Person selbst
    • die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
    • Dritte (z.B. Angehörige)

    Zusätzliche Informationen

    Onlineratgeber: Personenbetreuung

    Zum Formular

    Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)

    Letzte Aktualisierung: 21. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft