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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Bauverhandlungs- und Bauberatungstage BM ZM Ing. Johann Haßmann
    Bauverhandlungstermine
    Donnerstag, 23. Jänner 2025
    Donnerstag, 27. Februar 2025
    Donnerstag, 20. März 2025
    Donnerstag, 17. April 2025
    Donnerstag, 15. Mai 2025
    Donnerstag, 12. Juni 2025
    Donnerstag, 24. Juli 2025
    Donnerstag, 18. September 2025
    Donnerstag, 16. Oktober 2025
    Donnerstag, 13. November 2025
    Donnerstag, 11. Dezember 2025

    An den angeführten Tagen finden auch kostenlose Bauberatungen (nur mit Voranmeldung unter 03454/7060-251 oder -252) statt.

    Vor Erstellung der endgültigen Einreichunterlagen bitten wir nochmals die kostenlose Bauberatung in Anspruch zu nehmen. Das erspart allen Beteiligten Kosten und Ärger!!!

    Folgende Genehmigungen müssen vor der Baubewilligung schriftlich erledigt sein, wenn dazu die Zustimmung notwendig ist:

    • Bewilligung der Naturschutzbehörde der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
    • Stellungnahmen bei Hochwassergefahren
    • Wasserrechtliche Bewilligungen für neu zu errichtende Abwasserbeseitigungsanlagen
    • Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung durch die Baubezirksleitung Leibnitz
    • Wenn notwendig die Stellungnahme des Ortsbildsachverständigen (nur in der Ortsbildschutzzone von Leutschach und Schloßberg) oder der Brandschutzbehörde für Steiermark

    Gemeinsam mit dem Ansuchen um Baubewilligung müssen folgende Unterlagen unterschrieben (Planverfasser, Grundeigentümer und Bauwerber) vollständig abgegeben werden:

    • Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Wochen)
    • Anrainerverzeichnis (Auflistung der Grundstücke, die bis 30m an den Bauplatz angrenzen, mit Namen und Anschrift der Grundstückseigentümer)
    • Einreichplan (mindestens zweifach)
    • Baubeschreibung und Bauplatzeignung
    • Energieausweis
    • Niederschlagswasserberechnung
    • Versiegelungsgradberechnung
    • Solar- bzw. PV-Anlagen (neues Baugesetz!)
    • Luft-Wärme-Pumpen-Berechnung (Technische Beschreibung mit dB-Radius zur Grundstücksgrenze)
    • Planverfasserbestätigung und Unterschriften der Nachbarn (je nach Verfahren)

    Für Fragen steht Ihnen das Bauamt jederzeit gerne zur Verfügung bzw. nützen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Bauberatung.

    Ein Baubeginn vor Erteilung der jeweiligen Bewilligung ist gesetzlich nicht zulässig, darum beginnen Sie zeitgerecht mit der Planung.

    Bauverhandlungs- und Bauberatungstage BM Ing. Michael Kuss, MSc.
    Bauverhandlungstermine
    Dienstag, 14. Jänner 2025
    Dienstag, 18. Februar 2025
    Dienstag, 18. März 2025
    Dienstag, 08. April 2025
    Dienstag, 06. Mai 2025
    Dienstag, 17. Juni 2025
    Dienstag, 15 Juli 2025
    Dienstag, 16. September 2025
    Dienstag, 14. Oktober 2025
    Dienstag, 11. November 2025
    Dienstag, 09. Dezember 2025

    An den angeführten Tagen finden auch kostenlose Bauberatungen (nur mit Voranmeldung unter 03454/7060-251 oder -252) statt.

    Vor Erstellung der endgültigen Einreichunterlagen bitten wir nochmals die kostenlose Bauberatung in Anspruch zu nehmen. Das erspart allen Beteiligten Kosten und Ärger!!!

    Folgende Genehmigungen müssen vor der Baubewilligung schriftlich erledigt sein, wenn dazu die Zustimmung notwendig ist:

    • Bewilligung der Naturschutzbehörde der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
    • Stellungnahmen bei Hochwassergefahren
    • Wasserrechtliche Bewilligungen für neu zu errichtende Abwasserbeseitigungsanlagen
    • Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung durch die Baubezirksleitung Leibnitz
    • Wenn notwendig die Stellungnahme des Ortsbildsachverständigen (nur in der Ortsbildschutzzone von Leutschach und Schloßberg) oder der Brandschutzbehörde für Steiermark

    Gemeinsam mit dem Ansuchen um Baubewilligung müssen folgende Unterlagen unterschrieben (Planverfasser, Grundeigentümer und Bauwerber) vollständig abgegeben werden:

    • Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Wochen)
    • Anrainerverzeichnis (Auflistung der Grundstücke, die bis 30m an den Bauplatz angrenzen, mit Namen und Anschrift der Grundstückseigentümer)
    • Einreichplan (mindestens zweifach)
    • Baubeschreibung und Bauplatzeignung
    • Energieausweis
    • Niederschlagswasserberechnung
    • Versiegelungsgradberechnung
    • Solar- bzw. PV-Anlagen (neues Baugesetz!)
    • Luft-Wärme-Pumpen-Berechnung (Technische Beschreibung mit dB-Radius zur Grundstücksgrenze)
    • Planverfasserbestätigung und Unterschriften der Nachbarn (je nach Verfahren)

    Für Fragen steht Ihnen das Bauamt jederzeit gerne zur Verfügung bzw. nützen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Bauberatung.

    Ein Baubeginn vor Erteilung der jeweiligen Bewilligung ist gesetzlich nicht zulässig, darum beginnen Sie zeitgerecht mit der Planung.

    Gestaltungsbeirat

    Donnerstag, 23.01.2025
    Donnerstag, 13.02.2025
    Donnerstag, 13.03.2025
    Donnerstag, 10.04.2025
    Donnerstag, 15.05.2025
    Donnerstag, 12.06.2025
    Donnerstag, 10.07.2025
    Donnerstag, 14.08.2025
    Donnerstag, 18.09.2025
    Donnerstag, 16.10.2025
    Donnerstag, 20.11.2025
    Donnerstag, 11.12.2025

    Eine Anmeldung zum Termin ist bei Johannes Roßmann (BH Leibnitz) telefonisch unter 03452/82911-255 vorzunehmen.

    Erforderliche Unterlagen:

    – Skizzen/Pläne (falls möglich, vorherige Übermittlung per E-Mail als PDF-Datei)
    – Lageplan/Luftbild
    – Auszug aus dem Flächenwidmungsplan
    – Fotos von den umliegenden Objekten und der umgebenden Landschaft

    Die Teilnahme der Planerin/des Planers ist ebenfalls erforderlich.

    Nach erfolgreicher Projektberatung und Vorlage der Projektunterlagen wird das naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren (für Vorhaben in Landschafts-, Naturschutz- oder Europaschutzgebieten) durch die Bezirkshauptmannschaft im Regelfall vor der Bauverhandlung (Baubehörde) durchgeführ