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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Bauverhandlungs- und Bauberatungstage BM ZM Ing. Johann Haßmann
    Bauverhandlungstermine
    |Letze Möglichkeit Einreichunterlagen abzugeben
    Donnerstag, 19. September 2024 |
    Donnerstag, 17. Oktober 2024 |
    Donnerstag, 14. November 2024 |
    Donnerstag, 12. Dezember 2024 |
    |
    |

    An den angeführten Tagen finden auch kostenlose Bauberatungen (nur mit Voranmeldung unter 03454/7060-251 oder -252) statt.

    Vor Erstellung der endgültigen Einreichunterlagen bitten wir nochmals die kostenlose Bauberatung in Anspruch zu nehmen. Das erspart allen Beteiligten Kosten und Ärger!!!

    Folgende Genehmigungen müssen vor der Baubewilligung schriftlich erledigt sein, wenn dazu die Zustimmung notwendig ist:

    • Bewilligung der Naturschutzbehörde der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
    • Stellungnahmen bei Hochwassergefahren
    • Wasserrechtliche Bewilligungen für neu zu errichtende Abwasserbeseitigungsanlagen
    • Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung durch die Baubezirksleitung Leibnitz
    • Wenn notwendig die Stellungnahme des Ortsbildsachverständigen (nur in der Ortsbildschutzzone von Leutschach und Schloßberg) oder der Brandschutzbehörde für Steiermark

    Gemeinsam mit dem Ansuchen um Baubewilligung müssen folgende Unterlagen unterschrieben (Planverfasser, Grundeigentümer und Bauwerber) vollständig abgegeben werden:

    • Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Wochen)
    • Anrainerverzeichnis (Auflistung der Grundstücke, die bis 30m an den Bauplatz angrenzen, mit Namen und Anschrift der Grundstückseigentümer)
    • Einreichplan (mindestens zweifach)
    • Baubeschreibung und Bauplatzeignung
    • Energieausweis
    • Niederschlagswasserberechnung
    • Versiegelungsgradberechnung
    • Solar- bzw. PV-Anlagen (neues Baugesetz!)
    • Luft-Wärme-Pumpen-Berechnung (Technische Beschreibung mit dB-Radius zur Grundstücksgrenze)
    • Planverfasserbestätigung und Unterschriften der Nachbarn (je nach Verfahren)

    Für Fragen steht Ihnen das Bauamt jederzeit gerne zur Verfügung bzw. nützen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Bauberatung.

    Ein Baubeginn vor Erteilung der jeweiligen Bewilligung ist gesetzlich nicht zulässig, darum beginnen Sie zeitgerecht mit der Planung.

    Bauverhandlungs- und Bauberatungstage BM Ing. Michael Kuss, MSc.
    Bauverhandlungstermine
    Dienstag, 10. September 2024
    Dienstag, 08. Oktober 2024
    Dienstag, 05. November 2024
    Dienstag, 03. Dezember 2024

    An den angeführten Tagen finden auch kostenlose Bauberatungen (nur mit Voranmeldung unter 03454/7060-251 oder -252) statt.

    Vor Erstellung der endgültigen Einreichunterlagen bitten wir nochmals die kostenlose Bauberatung in Anspruch zu nehmen. Das erspart allen Beteiligten Kosten und Ärger!!!

    Folgende Genehmigungen müssen vor der Baubewilligung schriftlich erledigt sein, wenn dazu die Zustimmung notwendig ist:

    • Bewilligung der Naturschutzbehörde der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
    • Stellungnahmen bei Hochwassergefahren
    • Wasserrechtliche Bewilligungen für neu zu errichtende Abwasserbeseitigungsanlagen
    • Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung durch die Baubezirksleitung Leibnitz
    • Wenn notwendig die Stellungnahme des Ortsbildsachverständigen (nur in der Ortsbildschutzzone von Leutschach und Schloßberg) oder der Brandschutzbehörde für Steiermark

    Gemeinsam mit dem Ansuchen um Baubewilligung müssen folgende Unterlagen unterschrieben (Planverfasser, Grundeigentümer und Bauwerber) vollständig abgegeben werden:

    • Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Wochen)
    • Anrainerverzeichnis (Auflistung der Grundstücke, die bis 30m an den Bauplatz angrenzen, mit Namen und Anschrift der Grundstückseigentümer)
    • Einreichplan (mindestens zweifach)
    • Baubeschreibung und Bauplatzeignung
    • Energieausweis
    • Niederschlagswasserberechnung
    • Versiegelungsgradberechnung
    • Solar- bzw. PV-Anlagen (neues Baugesetz!)
    • Luft-Wärme-Pumpen-Berechnung (Technische Beschreibung mit dB-Radius zur Grundstücksgrenze)
    • Planverfasserbestätigung und Unterschriften der Nachbarn (je nach Verfahren)

    Für Fragen steht Ihnen das Bauamt jederzeit gerne zur Verfügung bzw. nützen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Bauberatung.

    Ein Baubeginn vor Erteilung der jeweiligen Bewilligung ist gesetzlich nicht zulässig, darum beginnen Sie zeitgerecht mit der Planung.

    Gestaltungsbeirat

    Donnerstag, 25.01.2024
    Donnerstag, 29.02.2024
    Donnerstag, 21.03.2024
    Donnerstag, 18.04.2024
    Donnerstag, 16.05.2024
    Donnerstag, 13.06.2024
    Donnerstag, 11.07.2024
    Donnerstag, 08.08.2024
    Donnerstag, 05.09.2024
    Donnerstag, 17.10.2024
    Donnerstag, 14.11.2024
    Donnerstag, 12.12.2024

    Eine Anmeldung zum Termin ist bei Johannes Roßmann (BH Leibnitz) telefonisch unter 03452/82911-255 vorzunehmen.

    Für die Beratung sind mitzunehmen:

    • Skizzen/Pläne (falls möglich, vorherige Übermittlung per E-Mail als pdf.Datei)
    • Lageplan/Luftbild
    • Auszug aus dem Flächenwidmungsplan
    • Fotos vom bestehenden Objekt bzw. Fotos von den umliegenden Objekten und der umgebenden Landschaft