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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Entscheidung und Klage

    Allgemeine Informationen

    Auf Grund des Gutachtens entscheidet der zuständige Entscheidungsträger, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Pflegegeld zuerkannt wird. Dies wird in Form eines Bescheides mitgeteilt.

    Fristen

    Die betroffenen Personen bekommen das Pflegegeld rückwirkend ab dem der Antragstellung folgenden Monat.

    Zusätzliche Informationen

    Sollten die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben diese die Möglichkeit, gegen den Bescheid eine Klage einzubringen (Verfahren vor den Gerichten).

    Rechtsgrundlagen

    §§ 9, 22 und 27 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

    Letzte Aktualisierung: 17. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz