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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben Z 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Zeillern

    keine Vorgaben

     

     

    Zeiselmauer-Wolfpassing Verordnung Rasenmähen mit durch Verbrennungs- und Elektromotoren betriebenen Geräten, Holzschneiden mit Kreis- oder Kettensägen und jede sonstige mit vergleichbarem Lärm verbundene Tätigkeit

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • bis 7 Uhr
      • 12 bis 13 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Zelking-Matzleinsdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Zellerndorf 

    keine Vorgaben 

     

     

    Ziersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Zistersdorf Verordnung Benützen von Rasenmäher, die mit der Hand oder mit geräuscharmen Elektromotor betrieben werden

    erlaubt:

    • täglich
      • 7 bis 20 Uhr
      Verordnung Benützen von motorbetriebenen Rasenmäher, insbesondere solche mit Verbrennungsmotor, sowie benützen von anderen motorbetriebenen Maschinen und Geräten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr
      Verordnung sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    Zwentendorf an der Donau

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Zwettl

    keine Vorgaben

     

     

    Zwölfaxing

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Holzschneiden mit Motorsägen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Benützung von Rasenmähern mit Elektromotoren

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • 7 bis 9 Uhr
      • 12 bis 15 Uhr

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion