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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Antragstellung

    • Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein
    • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen
    • Es sind keine Gebühren zu entrichten
    • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein
    • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung
    • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen

    Hinweis

    Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

    Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz