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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Grundbuchseinsicht

    In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.

    Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc.

    Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion