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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Taschengeld

    Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.

    Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.

    Richtwerte für Taschengeld:

    Alter des Kindes Prozentsatz
    Bis 7 Jahre 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs
    7 bis 10 Jahre 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs
    10 bis 14 Jahre 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs
    14 bis 18 Jahre 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs

    Hinweis

    Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz