Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Dienstvertrag

    Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

    Weiterführende Links

    Dienstvertrag/Dienstzettel

    Letzte Aktualisierung: 13. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion