Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Ersitzung

    Unter Ersitzung wird der Erwerb eines Rechts (z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten, Wasser-, Fischereirecht) durch dessen jahrelanges (3 bzw. 30 Jahre, bei juristischen Personen 6 bzw. 40 Jahre) ungehindertes Ausüben in gutem Glauben (in der Meinung, man sei dazu berechtigt) bezeichnet.

    Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion