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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Spikereifen

    Allgemeines

    Das Fahren mit Spikereifen ist nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten.

    Am Heck des Fahrzeugs muss ein genormter Spikeaufkleber gut sichtbar angebracht werden. Den Aufkleber erhalten Sie bei den Autofahrerclubs (ÖAMTC, ARBÖ).

    Verwendung von Spikereifen

    Spikes dürfen nur bei Kraftwagen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg verwendet werden. Ist das ziehende Kraftfahrzeug mit Spikereifen ausgerüstet, so benötigt auch der gezogene Anhänger bis zu einer Achshöchstlast von 1.800 kg Spikereifen.

    Spikereifen müssen auf allen Rädern, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, verwendet werden. Zu beachten ist, dass die Stahlstifte der Reifen nicht mehr als 2,0 mm über die Lauffläche ragen und fest im Reifen sitzen, da ansonsten die Gefahr der Beschädigung der Fahrbahn und anderer Fahrzeuge zu groß ist.

    Hinweis

    Motorräder dürfen nicht mit Spikereifen ausgerüstet werden.

    Tempolimits für Kfz mit Spikereifen

    Für Kraftfahrzeuge mit Spikebereifung gelten eigene Tempolimits. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 100 km/h, auf Freilandstraßen 80 km/h.

    Spikebestimmungen in Europa

    Nicht in allen Ländern Europas ist die Verwendung von Spikereifen erlaubt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    §§ 4, 58 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

    Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie