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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Checkliste Meldepflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige

    Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

    Aktuelle Checkliste zur Meldepflicht.
    Thema Detailinformationen Erledigt
    Anmeldung des Wohnsitzes

    Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.

     
    Geldstrafe Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion