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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Therapiekostenersatz

    Allgemeine Informationen

    Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich.

    Hinweis

    Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Ärztlicher Verordnungsschein
    • Eventuell ein ärztliches Gutachten
    • Rechnung über Therapiekosten
    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz