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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Auskunftssperre

    Eine Auskunftssperre gibt es beispielsweise beim Melderegister: Jede gemeldete Person kann beim Meldeservice des Gemeindeamtes oder Magistrats (in Wien beim "Meldeservice") eine Auskunftssperre beantragen, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen kann (z.B. begründete Sorge vor Racheakten). Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft über diese Person erteilt.

    Eine solche Auskunftssperre wird höchstens für fünf Jahre erteilt und kann danach für fünf weitere Jahre verlängert werden. Auch in diesem Fall ist ein begründetes schriftliches Ansuchen zu stellen und zu vergebühren.

    Hinweis

    Eine Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden, Ämtern sowie für Personen, die nachweisen können, dass sie eine rechtliche Verpflichtung der/des Betroffenen geltend machen.

    Die Grenzen der Auskunftssperre

    Eine Auskunftssperre bewirkt nur, dass die Meldebehörde keine Auskunft geben darf, sie blockiert keine anderen Informationsquellen (§ 18 Meldegesetz – MeldeG). Eine melderechtliche Auskunftssperre bewirkt auch keine Streichung aus der öffentlich einsehbaren Wählerevidenz und verhindert auch keine Datenübermittlung daraus (z.B. an politische Parteien für Wahlwerbung).

    Um Ihre Privatsphäre zu schützen, sollten Sie weitere Schritte erwägen:

    • Lassen Sie sich eine Geheimnummer zuteilen (§ 137 Abs 4 Telekommunikationsgesetz – TKG)
    • Wenn Sie in einem Verfahren vor einer Behörde Ihre Anschrift nicht anführen wollen, können Sie einen Zustellungsbevollmächtigten bestellen (§ 9 Zustellgesetz – ZustG)
    • Eine melderechtliche Auskunftssperre kann widerrufen werden, wenn bekannt wird, dass sie nur erwirkt wurde, um sich rechtlichen Verpflichtungen (z.B. Pfändungsversuchen von Gläubigern) zu entziehen.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Auskunftssperre (→  Magistrat der Stadt Wien)

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion