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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Vollmacht

    Eine Vollmacht ist die Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person zu handeln (Vertretungsmacht).

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen" und "Vorsorgevollmacht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion