Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Auslauf

    Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.

    Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen (z.B. Wohnungen) gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion