Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Anspruch

    Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.

    Beispiel

    Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion