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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024

    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 sind alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feiern und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

    Weiterführende Links

    Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion