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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Namensänderung: Vereinsregister

    Die Bekanntgabe einer Namensänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.

    Die Meldung erfolgt an die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist.

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion