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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Allgemeine Informationen

    Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung (→ USP) des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.

    Minderjährige Arbeitnehmerinnen benötigen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie über den Kündigungsschutz aufgeklärt wurden.

    Betroffene

    Betroffen sind Unternehmen, die während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchführen wollen.

    Zuständige Stelle

    zur Ausstellung der Bescheinigung

    Rechtsgrundlagen

    § 10 Abs 7 Mutterschutzgesetz  

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft