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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten

    Allgemeine Informationen

    Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (Hotels, Freizeiteinrichtungen etc.), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.

    Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, unter anderem:

    • Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung)
    • Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung)
    • Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen)
    • Geförderte Darlehen
    • Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

    Fristen

    In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund müssen Sie sich zeitgerecht, in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist.

    Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bietet, neben der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS), auch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK).

    Weiterführender Link

    Altersgerechtes Wohnen (→ Österreichisches Gesundheitsportal)

    Rechtsgrundlagen

    Hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz (BBG)

    Zum Formular

    Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.

    Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz