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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Mindestanforderungen für die Haltung von Hamstern

    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hamstern folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

    • Goldhamster müssen einzeln gehalten werden.
    • Zwerghamsterarten wie Dsungarische-, Campbell-, Roborowski-Zwerghamster dürfen auch paarweise gehalten werden.
    • Die Käfiggröße muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen.
    • Hamstern muss Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 5 cm angeboten werden.
    • Wird Hamstern ein Laufrad oder eine ähnliche Vorrichtung zur Verfügung gestellt, so muss diese verletzungssicher sein.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion