Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Bundespräsident kann das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich über Vorschlag der Bundesregierung bzw. auf Antrag des sachlich zuständigen Bundesministers verleihen.
Voraussetzungen
Beliehene müssen für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen vollbracht oder ausgezeichnete Dienste geleistet haben.
Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wird in folgenden Formen verliehen:
Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich
(Sonderstufe des Großkreuzes)
Hüftdekoration an einer Schärpe mit Rosette, Bruststern;
bei der Damenausführung ist die Schärpe etwas schmäler
Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
(Großkreuz I. Klasse)
Hüftdekoration an einer Schärpe mit Rosette, Bruststern;
bei der Damenausführung ist die Schärpe etwas schmäler
Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
(Großkreuz II. Klasse)
Hüftdekoration an einer Schärpe mit Rosette, Bruststern;
bei der Damenausführung ist die Schärpe etwas schmäler
Großes goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
(Großoffizierskreuz I. Klasse)
Halsdekoration, Bruststern;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Großes silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
(Großoffizierskreuz II. Klasse)
Halsdekoration, Bruststern;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Großes goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Kommandeurkreuz I. Klasse)
Halsdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Großes silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Kommandeurkreuz II. Klasse)
Halsdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Offizierskreuz)
Steckkreuz; linke Brustseite
Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Ritterkreuz I. Klasse)
Brustdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Ritterkreuz II. Klasse)
Brustdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich
Brustdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich
Brustdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
Brustdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
Brustdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
(Dieses Ehrenzeichen wird nach der derzeitigen Praxis nicht verliehen)
Brustdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Goldene Medaille am roten Bande für Verdienste um die Republik Österreich (Lebensrettungsmedaille)
Brustdekoration;
bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht
Personen, die sich unter eigener Lebensgefahr durch Rettung des Lebens anderer Personen Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, können das Ehrenzeichen an einem besonderen Band erhalten.
Hinweis
Zwischen den Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) soll grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
→ Bundespräsident (Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Verordnung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt