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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Finanzamt – Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Sie sind dazu verpflichtet (→ USP), die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt Österreich (→ BMF) anzuzeigen. Eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend. Wenn Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit über Weitere Services/Erklärungswechsel einbringen. Die Einbringung der Anzeige ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.

    Erforderliche Unterlagen

    Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt - Muster

    Von Ihrem Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Aufgrund Ihrer Angaben entscheidet das Finanzamt, ob Sie steuerlich veranlagt werden, also eine Steuernummer bekommen, oder in Evidenz gehalten werden. Wenn Sie FinanzOnline verwenden, können Sie diese Fragen gleich direkt in FinanzOnline beantworten.

    Zusätzliche Informationen

    Online-Ratgeber und -Rechner

    Personenbetreuung

    Weiterführende Links

    Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz (→ BMF)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen