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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Leben in der Stadt Pregarten

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für: Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig  

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung oder Betrieb von Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für: Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig  

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Hundekot

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Altstoffsammelzentrum Pregarten
    Tragweiner Straße 68
    4230 Pregarten

    Telefon: +43 7236 35 66

    In Pregarten besteht ein "Mischsystem": Restmüll kann also in die Mülltonne mit Abholung geworfen werden oder ins ASZ Pregarten gebracht werden.

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Freitag
      • 7:30 bis 18 Uhr
    • Dienstag und Mittwoch
      • 7:30 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtamt Pregarten
    Stadtplatz 12
    42320 Pregarten

    Telefon: +43 7236 2255
    Fax: +43 7236 2255 50
    E-Mail: stadtamt@pregarten.ooe.gv.at

    Amtsstunden:

    • Montag
      • 7 bis 12:30 Uhr
      • 13:30 bis 18 Uhr
    • Dienstag
      • 8 bis 12:30 Uhr
    • Mittwoch
      • 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 12:30 Uhr
      • 13:30 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion