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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel

    Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel sind, sollten Sie Ihren neuen Namen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bekannt geben. Die meisten Verkehrsunternehmen verlangen eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.

    Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion