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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Dauerhafte Wohnortänderungen (dies gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten, wenn der Wohnort dauerhaft ins Ausland verlegt werden soll)
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
    • Sterilisation der vertretenen Person (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie beispielsweise eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz