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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben F 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Feldkirchen an der Donau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Fischlham  Verordnung

    Verwendung/Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) innerhalb der Katastralgemeinden Fischlham und Forstberg, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen und sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes beziehen

    gilt nicht für:

    ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

         

    Fornach 

    Verordnung

    lärmerregende Arbeiten

     verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 13 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Frankenburg am Hausruck

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Frankenmarkt 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Freistadt

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion