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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Lohnzettel

    Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

    Hinweis

    Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion