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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Erwerbseinkommen

    Als Erwerbseinkommen gelten

    • das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
    • Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
    • Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz. 
    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz