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  • EU-Ratsvorsitz

    Der EU-Ratsvorsitz (der Vorsitz im Rat) wechselt halbjährlich von EU-Mitgliedstaat zu EU-Mitgliedstaat und folgt dem so genannten Rotationsprinzip. Das bedeutet, dass jeder EU-Mitgliedstaat nach einer vorher festgelegten Reihenfolge den EU-Ratsvorsitz für sechs Monate innehat. Den Vorsitz im Europäischen Rat hat der jeweilige Staats- und Regierungschef des aktuellen Ratsvorsitzlandes.

    Der Präsident des Europäischen Rates ist ein auf zweieinhalb Jahre gewähltes Amt, das durch den Vertrag von Lissabon geschaffen wurde. Dieser muss nicht dem Mitgliedstaat angehören, der zur Zeit den EU-Ratsvorsitz ausübt und darf kein innerstaatliches Amt ausüben. Der Präsident des Europäischen Rates übernimmt die Vorbereitung und Koordination der Arbeit des Europäischen Rates und unterstützt den EU-Ratsvorsitz des jeweiligen Halbjahres.

    In früheren Jahren wurde der EU-Ratsvorsitz in alphabetischer Reihenfolge vergeben. Nun gilt das Prinzip, dass der EU-Ratsvorsitz nicht nacheinander von drei kleinen Staaten übernommen werden soll. Damit die Interessen aller Mitglieder der EU gerecht gewahrt werden können, sollte in einem Zyklus immer auch ein großer Staat vertreten sein.

    Hinweis

    Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europarat (keine EU-Institution) zu verwechseln.

    Tabelle über vergangene und zukünftige Ratsvorsitze

     
    Jahr Zeitraum Staat
    2006 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Österreich
    Finnland
    2007 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Deutschland
    Portugal
    2008 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Slowenien
    Frankreich
    2009 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Tschechische Republik
    Schweden
    2010 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Spanien
    Belgien
    2011 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Ungarn
    Polen
    2012 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Dänemark
    Zypern
    2013 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Irland
    Litauen
    2014 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Griechenland
    Italien
    2015 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Lettland
    Luxemburg
    2016 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Niederlande
    Slowakei
    2017 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Malta
    Estland
    2018 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Bulgarien
    Österreich
    2019 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Rumänien
    Finnland
    2020 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Kroatien
    Deutschland
    2021 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Portugal
    Slowenien
    2022 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Frankreich
    Tschechische Republik
    2023 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Schweden
    Spanien
    2024 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Belgien
    Ungarn
    2025 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Polen
    Dänemark
    2026 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Zypern
    Irland
    2027 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Litauen
    Griechenland
    2028 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Italien
    Lettland
    2029 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Luxemburg
    Niederlande
    2030 Erste Hälfte
    Zweite Hälfte
    Slowakei
    Malta

    Damit die Geschäfte der Europäischen Union einwandfrei geführt werden können, hat jener Staat, der den EU-Ratsvorsitz innehat, eine Fülle an Aufgaben:

    • Vorsitz des Europäischen Rates
    • Organisation der Tagungen des Europäischen Rates
    • Vorbereitung von Kompromissen für politische Entscheidungen des Europäischen Rates
    • Koordination der Arbeiten zwischen den Mitgliedern
    • Vertretung des Europäischen Rates gegenüber anderen EU-Institutionen (z.B. Europäisches Parlament)
    • enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit dem Europäischen Parlament

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion