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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Schwimmen

    Die Wasserrettungsorganisationen haben folgende Baderegeln erstellt, die Badende zu ihrem eigenen Schutz einhalten sollen:

    • Gesundheit 
      Nur bei guter Gesundheit ins Wasser gehen!
    • Hinweisschilder beachten
      Auf den Hinweisschildern ist zu lesen, was im Schwimmbad erlaubt und was verboten ist. Dies ist zu befolgen!
    • Duschen, abkühlen
      Erst nach einer Dusche und Abkühlung ins Wasser gehen! 
    • Kältegefühl
      Bei Kältegefühl nicht im Wasser bleiben, da sonst Krämpfe drohen! Diese sind für Schwimmerinnen/Schwimmer gefährlich!
    • Ohrenerkrankungen
      Bei Ohrenschmerzen oder einer Ohrenverletzung nicht schwimmen, springen oder tauchen!
    • Essen
      Nach einer ausgiebigen Mahlzeit eine Stunde warten! Erst danach wieder ins Wasser gehen! 
    • Starke Sonne
      Vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt) schützen! Bei starkem körperlichen Hitzegefühl nicht ins kalte Wasser springen!
    • Übermut
      Sich zu keinen Handlungen überreden lassen, die nicht den eigenen Fähigkeiten entsprechen (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen)!
    • Springen
      Nur dort ins Wasser springen, wo es erlaubt ist! Dabei darf niemand in Gefahr gebracht werden! In keine Gewässer springen, die nicht bekannt sind, es könnten viele Gefahren lauern!
    • Vorsicht im Erlebnisbad
      Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen! Daher sind auch Leute in der Umgebung zu beobachten! Es ist Hilfe herbeizurufen, wenn jemand in Gefahr ist!

    Achtung

    Schwimmerinnen/Schwimmer sollten immer im abgegrenzten Badebereich bleiben. Verlassen sie diesen Bereich, tun sie dies auf eigene Gefahr. Zur eigenen Sicherheit sollten Schwimmerinnen/Schwimmer niemals allein ins Wasser gehen.

    Um das sichere Nebeneinander zwischen Schwimmerinnen/Schwimmern und anderen Wassernutzerinnen/Wassernutzern (z.B. Boote, Schiffe oder Surferinnen/Surfer) zu ermöglichen, haben die "Internationalen Seeschifffahrtsorganisationen" 38 Regeln zur Verhinderung von Kollisionen auf See erstellt.

    Die wichtigsten Grundregeln lauten:

    • Alle müssen Schwimmende beachten
    • Kommen zwei maschinengetriebene Fahrzeuge aufeinander zu, gilt Rechtsvorrang
    • Das dem Wind zugewandte Boot muss dem dem Wind abgewandten Boot ausweichen

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion