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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Dauer des Grundwehrdienstes

    Jeder Wehrpflichtige hat einen Grundwehrdienst von sechs Monaten zu leisten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu Milizübungen zu melden.

    Milizübungen sind verpflichtende Waffenübungen und dienen der Heranbildung von Wehrpflichtigen für die Ausübung einer Funktion in der Einsatzorganisation sowie zur Erhaltung und Vertiefung ihrer erworbenen Befähigungen.

    Hinweis

    Sollten sich nicht genügend Freiwillige für Kaderfunktionen melden, besteht die Möglichkeit, Wehrpflichtige zur Leistung von Milizübungen zu verpflichten.

    Weiterführende Links

    Grundwehrdienst (→ Österreichisches Bundesheer)

    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Landesverteidigung