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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen

    Allgemeine Informationen

    Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Zuständige Stelle

    Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet

    Verfahrensablauf

    Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.

    Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
      • Typenschein oder
      • Einzelgenehmigung oder
      • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
      • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
      • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
    • Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
    • Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
    • Bei Vertretung: Vollmacht

    Kosten

    Einzelgenehmigung: rund 150 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie