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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Längenfeld keine Vorgaben    

    Landeck

    keine Vorgaben

       

    Lans 

    Verordnung 

    Betrieb von benzinbetriebenen Rasenmähern und Motorsägen im Ortsbereich

    gilt nicht für:

    Arbeiten mit landwirtschaftlichen Maschinen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Lavant 

    keine Vorgaben 

     

     

    Leisach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Leermoos 

    keine Vorgaben 

     

     

    Leutasch Verordnung Verbot von Bagger-, Schremm- und Schneidearbeiten oder vergleichbaren massiven Baustellenlärm (z.B. Betonlieferungen mit Pumpwagen)

    verboten:

    • täglich (zu den Hauptsaisonzeiten 24. Dezember bis 15. März und 15. Mai bis 30. September)
      • vor 8 Uhr
      • nach 18 Uhr

    Lienz 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 6 bis 12 Uhr
      • 14 bis 21 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion