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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion