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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften

    Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Aufnahme von Erwachsenen in die einzelnen staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (alphabetisch geordnet) aufgezählt. Die angeführten Voraussetzungen beruhen auf Angaben der zentralen Stellen der einzelnen Religionsgesellschaften, sind jedoch nicht als zwingend anzusehen.

    Aktuelle Informationen zu Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, Voraussetzungen zur Aufnahme etc.

    Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion