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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Ermächtigung

    Sinnverwandter Begriff: Befugnis

    Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

    Hinweis

    Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

    Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion