Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie durch die Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen überwiegend in Anspruch genommen werden, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihr Kind im Inland in häuslicher Umgebung pflegen. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
      • Wahleltern
      • Großeltern
      • Wahlgroßeltern
      • Stiefeltern
      • Pflegeeltern
    • Sie haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
    Hinweis

    Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter Ihres Kindes von 40 Jahren möglich.

    Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherung.

    Zuständige Stelle

    Die Pensionsversicherung (→ PV)

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

    Zum Formular

    Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines Kindes mit Behinderungen

    Letzte Aktualisierung: 16. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz