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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Paudorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen

    zusätzlich:

    Musizieren und Singen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Payerbach Verordnung Betrieb von Motorrasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    Perchtoldsdorf

    Verordnung 

    jede Lärm verursachende Tätigkeit im Freien, sowie die Verrichtung von Arbeiten mit Lärmbelästigung, als auch der Betrieb von Lärm verursachenden Maschinen, gleichgültig auf welche Art diese Geräte angetrieben werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pernegg

    keine Vorgaben

     

     

    Perschling Empfehlung Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Persenbeug-Gottsdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Petronell

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    Petzenkirchen

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffstätten

    Verordnung

    lärmverursachende Gartenarbeiten (das sind alle im Garten oder in Grünanlagen anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Rasenkehrmaschinen, Heckenscheren, Spritzgeräten, Baumsägen mit Verbrennungsmotoren etc.)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pöchlarn

    Verordnung

    Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Ausklopfen von Textilien, Hämmern, Bohren, Sägen)

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig
    Pöggstall keine Vorgaben    

    Pölla 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pottendorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Pottenstein

    Verordnung

    Rasenmähen mit benzin- und strombetriebenen Motorrasenmähern

    zusätzlich:

    Holzschneiden mit Kreis- und Kettensägen, Arbeiten mit Schleif- und Trennmaschinen im Freien

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pressbaum 

    keine Vorgaben 

     

     

    Prigglitz 

    Empfehlung

    Rasenmähen und Arbeiten mit höherem Lärmpegel

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Prinzersdorf Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten – insbesondere die Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Purkersdorf

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 19 bis 6 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pyhra

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion