Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Meldepflicht

    • Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
    • Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
    • Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
    Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion