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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

    Allgemeine Informationen

    Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.

    Voraussetzungen

    Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft gemacht wird.

    Zusätzliche Voraussetzungen u.a. sind:

    • Die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
    • es muss eine soziale Notlage bestehen.

    Zuständige Stelle

    Die Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)

    Rechtsgrundlagen

    §§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz (BBG)

    Zum Formular

    Unterstützungsfonds - Zuwendung für Menschen mit Behinderung

    Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz