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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Leben in der Gemeinde Riefensberg

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang und Hundekot

    Zur Vermeidung von Verunreinigungen von Gehsteigen, öffentlichen Plätzen, (Spielplatz, Schulplatz, Sportanlagen), sowie öffentliche Plätze im Zentrumsbereich (im Umkreis von 500 m vom Ortszentrum), durch frei herumlaufende Hunde angeordnet, dass die Hunde auf den genannten öffentlichen Plätzen so an der Leine zu führen sind, dass sie die Rasen- und Pflanzflächen sowie den Kinderspielplatz nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot von dem Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.

    Hunde bzw. Tiere sind so zu halten, dass die Gesundheit der Menschen bzw. die Unversehrtheit von anderen Tieren und Sachen gewährleistet sind.

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

    Für die öffentlichen Verkehrsflächen gilt bereits aufgrund der Straßenverkehrsordnung, dass der Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen hat, dass Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen und Straßen nicht verunreinigt werden. In diesen Bereichen dürfen Hunde nach der Straßenverkehrsordnung nicht frei herumlaufen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    • Altstoffsammelzentrum Hittisau
      Betriebsgebiet Hittisau-Basen

    Öffnungszeiten:

    • Freitag
      • 15 bis 19 Uhr

    Weitere Informationen zum ASZ Hittisau finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

    • Altpapier-Sammlung:

    Öffnungszeiten:

    • jeden letzten Freitag im Monat (Bauhof der Gemeinde)
      • 18:30 bis 19:30 Uhr

    • Weiß-/Buntglas und Altmetall: (Container beim ADEG)

      Öffnungszeiten:

      • täglich (außer Sonn- und Feiertage)
        • 6 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt Riefensberg
    Dorf 157
    6943 Riefensberg

    Telefon: +43 5513/8356-11
    Fax: +43 5513/8356-6
    E-Mail: gemeinde@riefensberg.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion