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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nappersdorf-Kammersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Natschbach-Loipersbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Neidling 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neulengbach

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmähern)

    zusätzlich:

    Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Neumarkt an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Neunkirchen 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern und anderen lärmverursachenden Maschinen wie z.B. Kreissägen, Kettensägen, Häckslern, Heckenscheren udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Neustift-Innermanzing

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr

    Niederleis 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Nöchling

    keine Vorgaben

     

     

    Nußdorf ob der Traisen

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion