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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Bad Aussee 

    Verordnung 

    lärmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von 15. Mai bis 15. September)

    1. Oktober 2019

    Bad Waltersdorf

    Verordnung

    Rasenmähen im gesamten Kurbezirk

    verboten:

    • Samstag ab 17 Uhr bis Montag 8 Uhr
     
    Bärnbach Empfehlung Rasenmähen, Holzschneiden und andere lärmende Arbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • vor 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     
    Birkfeld

    Verordnung

    Rasenmähen mit motorbetriebenen Mähern und sonstige mit Maschinenlärm verbundene Gartenarbeit

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     
    Breitenau am Hochlantsch Verordnung

    der Betrieb von Rasenmähern, die im Freien störenden Lärm erregen

    Ausnahme: Ausübung eines Gewerbes bzw. Errichtung eines Wohnhauses

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Bruck an der Mur 

    Verordnung 

    Alle im Hauswesen anfallenden lärmerzeugenden Arbeiten in Gärten, Höfen und Gebäuden sowie lärmerzeugende Gartenarbeiten

    gilt nicht für:

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden, wie Schneeräumung, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Grünanlagenpflege und dergleichen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    1. Oktober 2019

    Burgau

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19:30 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • 8 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig