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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Tirol

    Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

    VVT Kunden Center
    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 561 616
    E-Mail: info@vvt.at

    Website zum Verkehrsverbund Tirol ( VVT)

    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

    Website zum Kulturpass Tirol ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

    Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Innsbrucker Verkehrsbetriebe

    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

    IVB-Kundencenter
    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

    Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben ( IVB)

    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

    Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360 8021
    E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at

    Website zur Förderaktion ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion