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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Sallingberg

    keine Vorgaben

     

     

    Scheiblingkirchen-Thernberg 

    Empfehlung

    Rasenmähen 

    erlaubt: 

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    Schönkirchen-Reyersdorf

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • Mittagszeit
    • zusätzlich Samstags
      • Nachmittag
    • Sonntag
      • ganztägig

    Schrems

    Verordnung

    Betrieb von stark lärmenden Haus- und Gartengeräten in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, bzw. Rasenmähern, Häckslern, Kreis-, Band- oder Kettensägen, usw.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
       

    zusätzlich:

    Betrieb von ferngesteuerten, mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Modellen von Fluggeräten, Schiffen und Autos außerhalb des Ortsgebietes

    verboten:

    • täglich 
      • 20 bis 8 Uhr
         
    Schwadorf Verordnung Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmäher, Motorpumpen, Motor- und Kreissägen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Schwarzau am Steinfeld Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern und anderen lärmverursachenden Maschinen wie z.B. Kreissägen, Kettensägen, Häckslern, Heckenscheren udgl.

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 6 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Schwarzenbach an der Pielach Verordnung

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Schwechat  Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 6 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Schweiggers keine Vorgaben

     

     

    Seebenstein Empfehlung

    Rasenmähen, Holz schneiden udgl.

    zu unterlassen:

    während der Sommermonate Juli und August:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 15 Uhr
      • abends
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Seitenstetten Empfehlung

    Verwendung und Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen und sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Ketten- und Kreissägen  

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Semmering  Verordnung

    Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeit 

     

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 13 bis 14 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Senftenberg  Verordnung Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Haus- und Gartenpflege

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 17 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Sieghartskirchen  Verordnung

    Rasenmähen 

    verboten

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Sierndorf keine Vorgaben    

    Sigmundsherberg

    keine Vorgaben

     

     

    Sitzenberg-Reidling 

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • bis 20 Uhr
    • Samstag
      • bis 12 Uhr 

    Sitzendorf an der Schmida

    keine Vorgaben 

     

     

    Sooß

    keine Vorgaben

     

     

    Spillern

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    St. Andrä-Wördern

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Bernhard-Frauenhofen 

    Verordnung 

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    St. Georgen am Ybbsfelde 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Leonhard am Forst

    Verordnung 

    Verwendung von elektrisch- und benzinbetriebenen Rasenmähern

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Leonhard am Hornerwald  

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Martin

    keine Vorgaben

     

     

    St. Martin-Karlsbach

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense u.ä.), sowie der Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, sowie lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe)

    gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerblichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeit geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Pantaleon-Erla

    Empfehlung

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Pölten

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen, z.B. Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnlichen Geräten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Valentin

    Verordnung

    Betrieb von Motor- und Elektrogeräten ( z.B. Rasenmäher, Baumaschinen, Kreissägen, Kompressoren, Hochdruckreiniger usw.) in Wohngebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Veit an der Gölsen

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern, Kreissägen und von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) sowie Ausklopfen von Teppichen, Decken udgl.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • von Einbruch der Dunkelheit bis 6 Uhr
      • 12 bis 13 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 13 Uhr
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Statzendorf 

    keine Vorgaben 

     

     

    Stössing

    keine Vorgaben 

     

     

    Straß im Straßertale

    keine Vorgaben

     

     

    Strasshof an der Nordbahn

    Verordnung

    Verwendung von kraftstoff- und elektromotorbetriebenen Arbeitsgeräten im Freien, mit Ausnahme von Schneefräsen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 19 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Stratzing 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion